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Folge könnte sein, dass Hörer künftig nicht mehr ihren Lieblingssender über UKW empfangen können – wobei eine erste Gerichts-Entscheidung anderes vermuten lässt.

MAINZ – Die Radiomacher streiten mit den Betreibern von UKW-Antennen: Es geht um höhere Beiträge. Die Folge könnte sein, dass Hörer künftig nicht mehr ihren Lieblingssender über UKW empfangen können – wobei eine erste Gerichtsentscheidung anderes vermuten lässt.

Bisher gehörte ein Großteil der UKW-Antennen der Media Broadcast, einer ehemaligen Telekom-Tochter. Doch diese hat sich nun von dem Geschäft getrennt. Die Unternehmen, die das Antennen-Netz gekauft haben, verlangen deutlich höhere Gebühren von den Nutzern und wollen diese an lange Verträge binden. Die Verantwortlichen der Sender wehren sich und wollen diese Bedingungen nicht annehmen.

Vorerst bis Ende Juni ist dieser Streit vertagt. So lange gelten die alten Verträge mit der Media Broadcast. Kommt es zu keiner Einigung, dann droht bis zu zehn Millionen Hörern, dass sie künftig ihre UKW-Sender nicht mehr empfangen können, wie der Media Broadcast-Chef Wolfgang Breuer der Welt gesagt hat. Betroffen sind nicht nur private Sender wie Hit Radio FFH oder bigFM, sondern auch öffentlich-rechtliche wie NDR, MDR oder Deutschlandfunk. Nach Angaben der Landesmedienanstalten verfügen über 90 Prozent der Hörer über UKW-Empfang.

Mit der Übergangslösung „haben sich die Beteiligten Zeit verschafft – nicht weniger, aber auch nicht mehr“, sagt Heike Raab (SPD). Die für Medien zuständige rheinland-pfälzische Staatssekretärin ist Koordinatorin der Rundfunkkommission. Für Medienpolitik sind die Länder verantwortlich, für Telekommunikation der Bund.

Raab will vermitteln. Auf ihre Bitte hin tagt kommenden Montag der Beirat der Bundesnetzagentur zu dem Thema. Aber der Einfluss der Politik sei begrenzt: „Am Ende des Prozesses müssen aber Unterschriften unter Verträge gesetzt werden. Den Stift müssen die Beteiligten schon selbst in die Hand nehmen.“

Neben der Politik gibt es noch eine Instanz, die mitredet: Gerichte. Das Landgericht Mainz hat nun eine erste einstweilige Verfügung erlassen: Demnach muss die Radio Rockland-Pfalz Gesellschaft über vier Antennen im Großraum Trier weiter die Signale der Gesellschaft Uplink Network ausstrahlen. Betroffen ist die Übertragung der Sender bigFM, RPR 1 und Deutschlandradio.

Bei der Empfangbarkeit droht ein Flickenteppich

Doch entscheiden die Gerichte, droht ein Flickenteppich, wenn es um den Empfang geht: Dann müssten die Landgerichte jeden Streitfall einzeln entscheiden. Und es ist nicht ausgemacht, dass immer die gleichen Ergebnisse rauskommen. Auch wäre dann völlig offen, wo Sender noch zu empfangen wären – und wo nicht mehr.

Das Landgericht Mainz begründet seine Einzelentscheidung mit einer „marktbeherrschenden Stellung“ des Anbieters. Deswegen müsste dieser der Uplink Network die Ausstrahlung „gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts“ ermöglichen. Nur: Was ist angemessen? Und wann hat ein Antennenbesitzer eine marktbeherrschende Stellung?

Die Radiosender, die keine eigenen Antennen besitzen und sich weigern, die erhöhten Preise zu bezahlen, haben die Chance, eigene Antennen aufzustellen. Dann gäbe es auch kein Monopol. Nur: So einfach ist das eben nicht. Denn für eine Antenne braucht es auch einen Turm. Von diesen gibt es aber nicht all zu viele. Und nur der Platz an der Spitze garantiert wirklich einen guten Empfang durch die Antennen.

Die einstweilige Verfügung ist für die Uplink Network nur ein Etappensieg. Denn das Landgericht gesteht nur eine „übergangsweise“ Nutzung zu, längstens bis zum 31. Juli. „Mit den Klagen verschaffen wir uns ein wenig Zeit“, sagt denn auch Geschäftsführer Michael Radomski. Ein Verstummen der Sender müsse verhindert werden: „Es wäre ein einmaliger Vorgang und ein Schlag gegen die Medienvielfalt, wenn es Ende Juni zur großen Abschaltewelle kommt.“

Die Bundesnetzagentur setzt die Betreiber der Antennen unter Druck, sich zu einigen. So hat sie erklärt, prüfen zu wollen, welche Anbieter über „beträchtliche Marktmacht verfügen“. Diese wolle sie zu einem „diskriminierungsfreien Zugang“ zu den Antennen zwingen. Einfacher ausgedrückt: zu angemessenen Preisen. Denn: „Wir werden darauf achten, dass der seit dem Verkauf der UKW-Antennen andauernde Streit nicht auf dem Rücken der Hörer ausgetragen wird.“

Quelle: www.allgemeine-zeitung.de

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